Anwendung
Befestigung von Verkehrszeichen in Rundform
Einsatzbereich
Straßenbau, Kommunen, Straßenmeistereien
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Das Verkehrszeichen VZ 138-10 warnt vor Radverkehr, der von rechts in die Fahrbahn einmündet oder diese kreuzt. Als Gefahrzeichen gemäß § 40 Abs. 6 StVO macht es Verkehrsteilnehmende frühzeitig auf Konfliktpunkte mit Radfahrern aufmerksam.
Es wird insbesondere dort eingesetzt, wo baulich geführte Radwege in die Fahrbahn münden, z. B. an Querungen, Nebenstraßen, Ausfahrten oder in Kreisverkehren. Auch an schlecht einsehbaren Stellen, etwa hinter Hecken oder Gebäuden, verbessert es die Wahrnehmung querender Radfahrer deutlich.
Die rechtsseitige Aufstellung folgt der Vorschrift zur Positionierung im öffentlichen Verkehrsraum und adressiert gezielt den Kraftfahrzeugverkehr, der mit querendem Radverkehr rechnen muss. So wird die Aufmerksamkeit erhöht und die Gefahr von Unfällen reduziert.
VZ 138-10
Radverkehr, Aufstellung rechts
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Kreuzungs- und Einmündungsbereiche