Material
Stahl (feuerverzinkt)
Lochabstand
70 mm, 350 mm, 500 mm, 700 mm, 900 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 121-20 zeigt eine einseitige Fahrbahnverengung auf der linken Seite an und dient der frühzeitigen Warnung vor veränderten Straßenverhältnissen. Es kommt vor allem dort zum Einsatz, wo die Fahrbahn nicht mehr durchgehend zweispurig befahrbar ist, etwa durch bauliche Engstellen, Brückenanpassungen oder temporäre Absperrungen.
Besonders relevant ist dieses Gefahrzeichen im Bereich von Arbeitsstellen sowie auf Landstraßen oder außerörtlichen Strecken, wo eine linke Fahrbahnverengung ohne rechtzeitige Information zu riskanten Ausweichmanövern führen kann. Die Kennzeichnung sorgt für erhöhte Aufmerksamkeit und angepasste Geschwindigkeit im öffentlichen Verkehrsraum.
VZ 121-20
Einseitig verengte Fahrbahn (links)
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
SL 630 mm, SL 900 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Brücken, Landstraßen