Verkehrszeichen 121-10 Einseitig verengte Fahrbahn (rechts) - Bauart: Flachform 2

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
SL 1260
für Geschwindigkeit über 100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 121-10 warnt vor einer einseitigen Fahrbahnverengung auf der rechten Seite und dient der frühzeitigen Information der Verkehrsteilnehmer über bevorstehende Engstellen. Es kommt insbesondere dort zum Einsatz, wo die Verengung plötzlich auftritt oder nicht ausreichend durch andere Maßnahmen wie Fahrbahnmarkierungen oder Warnbaken gekennzeichnet ist.

Typische Einsatzbereiche sind Baustellen sowie Brücken oder Unterführungen außerhalb geschlossener Ortschaften, bei denen die Fahrbahn auf der rechten Seite schmaler wird. Das Schild trägt dazu bei, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, indem es auf potenzielle Gefahrenstellen hinweist und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer lenkt.

VZ 121-10 Einseitig verengte Fahrbahn (rechts) – auf einen Blick

  • Warnung vor einseitiger Fahrbahnverengung rechts
  • Einsatz bei plötzlichen oder unzureichend gekennzeichneten Engstellen
  • Verwendung gemäß StVO und VzKat
  • Erhöht die Verkehrssicherheit durch frühzeitige Information

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 121-10

Bezeichnung 

Einseitig verengte Fahrbahn (rechts)

Schildtyp 

Gefahrzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Brücken, Unterführungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wenn die Fahrbahn rechts plötzlich verengt und keine bauliche Absicherung wie Baken oder Markierungen vorhanden ist.
An Baustellen, Brücken oder Engstellen außerhalb geschlossener Ortschaften mit reduzierter Fahrbahnbreite rechts.

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