Verkehrszeichen 103-20 Kurve rechts - Reflexionsklasse: RA3

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
SL 1260
für Geschwindigkeit über 100 km/h
Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Reflexionsklassen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 103-20 warnt nach den Vorgaben der StVO vor einer gefährlichen Rechtskurve, die eine besondere Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsanpassung verlangt. Als Gefahrzeichen gemäß § 40 StVO wird es eingesetzt, wenn die Kurvenführung ein erhöhtes Risiko für Fahrfehler, Abkommen von der Fahrbahn oder Unfälle birgt.

Typische Standorte sind kurvenreiche Streckenabschnitte mit eingeschränkter Sicht, starkem Gefälle, wechselnder Fahrbahnbeschaffenheit oder erhöhter Unfallrate. Auch bei jahreszeitlich bedingter Rutschgefahr, etwa durch Laub, Glätte oder Nässe, kann das Zeichen zur rechtzeitigen Warnung beitragen. Die Aufstellung erfolgt in normierter Entfernung vor der Gefahrenstelle, um ein sicheres Reagieren zu ermöglichen.

Bei besonders kritischen Strecken kann das Zeichen mit Zusatzzeichen wie VZ 114 Schleudergefahr oder VZ 1006-30 (Länge der Gefahrenstrecke) kombiniert werden. So lassen sich komplexe Gefährdungslagen sachgerecht kennzeichnen.

VZ 103-20 Kurve rechts – auf einen Blick

  • Gefahrzeichen zur Warnung vor gefährlicher Rechtskurve
  • Einsatz bei eingeschränkter Sicht, engen Radien oder Gefälle
  • Schafft Reaktionszeit für sichere Geschwindigkeit und Fahrverhalten
  • Kombinierbar mit ergänzenden Zusatzzeichen bei Bedarf
  • Geeignet für Landstraßen, Steilstrecken und kurvenreiche Abschnitte

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 103-20

Bezeichnung

Kurve rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm, SL 1260 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, kurvenreiche oder schlecht einsehbare Strecken

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Aufstellung des Verkehrszeichens erfolgt je nach erlaubter Geschwindigkeit in einem festgelegten Abstand vor der Gefahrenstelle. Innerorts beträgt dieser in der Regel 50 bis 75 Meter, außerorts 150 bis 250 Meter. So wird gewährleistet, dass Verkehrsteilnehmer ausreichend Zeit haben, um ihre Geschwindigkeit anzupassen und sicher auf die Kurve zu reagieren.
Das Zeichen ist vorgeschrieben, wenn eine Rechtskurve nach objektiver Bewertung ein erhöhtes Unfallrisiko birgt – etwa bei engen Radien, Sichtbehinderungen, erhöhtem Verkehrsaufkommen oder rutschigen Fahrbahnen. Die Entscheidung trifft die zuständige Verkehrsbehörde auf Grundlage von StVO und VwV-StVO.

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