Verkehrszeichen 102 Kreuzung oder Einmündung - Größe: SL 900

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 102 warnt gemäß StVO vor einer bevorstehenden Kreuzung oder Einmündung, an der keine gesonderte Vorfahrtsregelung durch andere Verkehrszeichen besteht. Es dient dazu, Verkehrsteilnehmer auf potenzielle Gefahrenstellen hinzuweisen, insbesondere dort, wo die Sichtverhältnisse eingeschränkt sind oder die Kreuzung schwer erkennbar ist.

Typische Einsatzorte für dieses Gefahrzeichen sind ländliche Gebiete, kurvige Streckenabschnitte oder Bereiche mit eingeschränkter Sicht, wie z. B. durch Bebauung oder Vegetation verdeckte Einmündungen. Die Aufstellung erfolgt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, um Verkehrsteilnehmer frühzeitig auf potenzielle Gefahren hinzuweisen und die Aufmerksamkeit zu erhöhen.

VZ 102 Kreuzung oder Einmündung – auf einen Blick

  • Gefahrzeichen gemäß StVO
  • Warnt vor Kreuzungen ohne gesonderte Vorfahrtsregelung
  • Einsatz an unübersichtlichen oder schwer einsehbaren Einmündungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 102

Bezeichnung

Kreuzung oder Einmündung

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform, Alform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, unübersichtliche Kreuzungen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, VZ 102 wird nicht gemeinsam mit Zeichen verwendet, die die Vorfahrt regeln (z. B. VZ 205 oder 301), da sich die Funktionen widersprechen würden. Es darf ausschließlich dort eingesetzt werden, wo keine anderweitige Vorfahrtsregelung besteht. Eine Kombination mit Zusatzzeichen ist nur zulässig, wenn besondere Hinweise zur Kreuzungssituation erforderlich sind, etwa zeitliche Geltungsbereiche.
VZ 102 ist ein reines Gefahrzeichen, das auf eine bevorstehende Kreuzung oder Einmündung hinweist, bei der keine gesonderte Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen besteht. Es verpflichtet nicht zur Vorfahrtgewährung, sondern dient der Warnung – die konkrete Vorfahrtsregel ergibt sich z. B. aus „rechts vor links“. Im Gegensatz dazu regelt ein Zeichen wie VZ 205 („Vorfahrt gewähren“) die Vorfahrt direkt und verbindlich.

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