Verkehrszeichen 101-55 Bewegliche Brücke - Bauart: Alform I

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Größe
SL 630
für Geschwindigkeit 0-49 km/h
SL 900
für Geschwindigkeit 50-100 km/h
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-55 warnt vor einer beweglichen Brücke, deren Öffnung den Verkehrsfluss unterbrechen kann. Gemäß StVO und VzKat ist es ein Gefahrzeichen, das auf die Möglichkeit hinweist, dass die Brücke sich hebt oder senkt. Typische Einsatzorte sind Hafengebiete, Flussübergänge und Schleusenbereiche, wo bewegliche Brücken den Straßenverkehr beeinflussen können.

Das Schild wird in der Regel in ausreichender Entfernung zur Brücke aufgestellt, um den Verkehrsteilnehmern genügend Zeit zur Reaktion zu geben. In Kombination mit Lichtzeichen oder Schranken wird die Sicherheit zusätzlich erhöht. In einigen Fällen kann ein Zusatzzeichen die Entfernung zur Brücke angeben.

VZ 101-55 Bewegliche Brücke – auf einen Blick

  • Warnung vor beweglicher Brücke gemäß StVO
  • Einsatz in Hafengebieten, Flussübergängen und Schleusenbereichen
  • Kombination mit Lichtzeichen oder Schranken möglich
  • Zusatzzeichen zur Entfernungsangabe optional

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-55

Bezeichnung

Bewegliche Brücke

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Hafenanlagen, Schleusen, bewegliche Flussübergänge

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, bei längeren Vorwarndistanzen ist ein Zusatzzeichen mit der Entfernungsangabe (z. B. „150 m“) üblich und erhöht die Verkehrssicherheit, insbesondere bei schneller Annäherung.
Die Aufstellung erfolgt gemäß VzKat in ausreichender Entfernung, sodass ein sicheres Anhalten möglich ist – meist 150–250 m vor der Brücke, abhängig von der zulässigen Geschwindigkeit und Örtlichkeit.

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