Verkehrszeichen 101-54 Unzureichendes Lichtraumprofil - Größe: SL 630

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 36,84 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Größen verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-54 „Unzureichendes Lichtraumprofil“ kennzeichnet Gefahrenstellen, an denen die lichte Höhe über der Fahrbahn nicht ausreicht. Dies betrifft Abschnitte mit überhängenden Ästen, Versorgungsleitungen, Gerüsten oder auch baulichen Konstruktionen wie Brücken oder Unterführungen. Das Gefahrzeichen weist Fahrer insbesondere hoch bauender Fahrzeuge frühzeitig auf die eingeschränkte Durchfahrtshöhe hin, um Kollisionen zu vermeiden.

Die Aufstellung erfolgt an Orten mit dauerhaft oder temporär eingeschränkter Durchfahrtshöhe im öffentlichen Verkehrsraum. Besonders in Bereichen mit Baumaßnahmen, dichter Straßenbegrünung oder infrastrukturellen Engstellen ist dieses StVO-konforme Warnzeichen vorgeschrieben. Je nach örtlicher Gegebenheit kann es durch Zusatzzeichen mit konkreten Höhenangaben ergänzt werden.

VZ 101-54 Unzureichendes Lichtraumprofil – auf einen Blick

  • Warnt vor eingeschränkter Höhe über der Fahrbahn
  • Hinweis auf Äste, Bauwerke, Leitungen oder bauliche Engstellen
  • Relevanz vor allem für hohe Fahrzeuge
  • Ergänzbar durch Zusatzzeichen mit Höhenangaben

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-54

Bezeichnung

Unzureichendes Lichtraumprofil

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 630 mm, SL 900 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Durchfahrten mit eingeschränktem Lichtraum

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, sobald die lichte Höhe im Fahrbereich vorübergehend verringert wird – etwa durch Baugerüste, Hebearbeiten oder temporäre Leitungen – ist die Aufstellung des Zeichens erforderlich.
VZ 101-54 warnt allgemein vor einer Einschränkung des Lichtraumprofils, ohne eine konkrete Höhe zu nennen. Für verbindliche Höhenangaben ist zusätzlich ein entsprechendes Vorschriftzeichen (z. B. VZ 265) erforderlich.

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