Verkehrszeichen 101-10 Flugbetrieb, Aufstellung rechts

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 101-10 „Flugbetrieb, Aufstellung rechts“ ist ein Gefahrzeichen nach Anlage 1 der StVO. Es warnt vor möglichem Lärm oder Sichtbeeinträchtigungen durch tief fliegende Flugzeuge im Nahbereich von Flugplätzen oder Hubschrauberlandeplätzen.

Typische Einsatzorte sind Bundes-, Land- oder Kreisstraßen in Flughafennähe, insbesondere im Bereich von An- oder Abflugschneisen. Auch in der Nähe von Heeresflugplätzen oder Industrieflughäfen kommt das Schild zum Einsatz. Die Montage erfolgt rechts der Fahrbahn, da sich das Verkehrszeichen auf diese Seite bezieht.

Zur präziseren Information kann eine Kombination mit einem Zusatzzeichen erforderlich sein – etwa zur Angabe der Entfernung („in 300 m“) oder des Gefahrenbereichs („2 km“). Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und der Sichtbarkeit der Gefahrenstelle.

Die Aufstellung muss StVO-konform und gemäß VzKat erfolgen. Der Einsatz dient der frühzeitigen Verkehrsregelung und der Erhöhung der Aufmerksamkeit in sensiblen Luftverkehrszonen.

VZ 101-10 Flugbetrieb – auf einen Blick

  • Gefahrzeichen gemäß Anlage 1 StVO
  • Warnung vor niedrig fliegenden Luftfahrzeugen
  • Einsatz in der Nähe von Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen
  • Optional mit Zusatzzeichen zur Entfernungsangabe
  • StVO- und VzKat-konform

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 101-10

Bezeichnung

Flugbetrieb, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2, Flachform 3, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

SL 900, SL 1260

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, insbesondere in Flughafennähe

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Zusatzzeichen ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber oft sinnvoll, z. B. zur Entfernungsangabe oder wenn die Gefahrenstelle nicht sofort ersichtlich ist. Die Entscheidung liegt bei der zuständigen Verkehrsbehörde.
Es ist vorgeschrieben, wenn im Straßenbereich mit Beeinträchtigungen durch Flugbetrieb zu rechnen ist, etwa durch Fluglärm oder Schattenwurf. Das gilt insbesondere an Start- und Landezonen von Flughäfen oder Helikopterlandeplätzen.

Schellen für Verkehrszeichen 101-10 Flugbetrieb, Aufstellung rechts:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 101-10 Flugbetrieb, Aufstellung rechts:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 101-10 Flugbetrieb, Aufstellung rechts:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 101-10 Flugbetrieb, Aufstellung rechts:

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