Material
Flachstahl 40 x 5 mm
Befestigungsart
Stahlbandmontage
Steglängen
200 mm, 400 mm, 800 mm, 1000 mm
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Das Zeichen 279 beendet eine zuvor vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. Ab hier darf auf dem betroffenen Fahrstreifen wieder langsamer gefahren werden als zuvor mit dem Zeichen 275 vorgeschrieben.
Weil ein Mindesttempo innerhalb geschlossener Ortschaften gar nicht angeordnet werden darf (VwV-StVO zu Zeichen 275, Nummer III), entsteht der Bedarf ausschließlich außerorts, in erster Linie auf Autobahnen. Wie das Anfangszeichen wirkt es streifenweise. Es kann dazu in eine Fahrstreifentafel oder eine Einengungstafel integriert sein (Anlage 2, lfd. Nr. 57) – prüfen Sie also, ob Sie die Ronde einzeln oder als Bestandteil einer Tafel beschaffen. Und auch dieses Zeichen steht in der Zustimmungsliste – auf allen Straßen, für Anbringung wie Entfernung (Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO, Nummer III 1 a).
War die Mindestgeschwindigkeit über eine Fahrstreifentafel nur für einen bestimmten Streifen angeordnet, bezieht sich auch das Zeichen 279 ausschließlich auf genau diesen Streifen (StVO Anlage 2, lfd. Nr. 57). Für die übrigen Fahrstreifen bestand ohnehin keine Mindestgeschwindigkeit – dort gibt es nichts aufzuheben.
Maßgeblich ist auch hier allein, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit am Aufstellungsort gilt (Randnummer 15). Auf Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung – dem Normalfall – kündigt die Verwaltungsvorschrift Anordnungen in Größe 3 an (Randnummer 16), also Ø 750 mm. Gilt an der Stelle, an der die Mindestgeschwindigkeit endet, eine angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h oder weniger, ist Größe 2 mit Ø 600 mm richtig. Hier lohnt der Blick auf die tatsächliche Beschilderung am Endpunkt, denn die Ausführung ist auf das Erforderliche zu begrenzen (Randnummer 12). phm innotech führt beide relevanten Durchmesser, Ø 600 und Ø 750 mm, jeweils in RA2 und RA3.
VZ 279
Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Autobahnen, mehrspurige Straßen