Verkehrszeichen 270.14 Umweltzone doppelseitig - Bauart: Flachform 2

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Größe
600 x 600
840 x 840
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 103,36 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 270.14 kennzeichnet das Ende bzw. den Beginn einer Umweltzone in doppelseitiger Ausführung. Es dient der klaren Kennzeichnung von Bereichen, in denen Umweltzonen gelten und damit bestimmte Fahrzeuge nur mit entsprechender Schadstoffplakette fahren dürfen. Die doppelseitige Gestaltung sorgt für Sichtbarkeit aus beiden Fahrtrichtungen.

Das Schild ist nach § 45 Abs. 1f StVO ein verbindliches Vorschriftzeichen und wird in städtischen Umweltzonen aufgestellt, um den Luftschutz sicherzustellen. Es ist in den Größen 600 x 600 und 840 x 840 mm erhältlich und besteht aus langlebigem Aluminium mit unterschiedlichen Reflexionsklassen für verschiedene Einsatzbereiche.

VZ 270.14 Umweltzone doppelseitig – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen-Nummer: VZ 270.14
  • Zweck: Kennzeichnung von Umweltzonen mit doppelseitiger Sichtbarkeit
  • Normgerecht und verbindlich gemäß StVO
  • Material: Aluminium, reflektierend
  • Größen: 600 x 600 mm, 840 x 840 mm
  • Reflexionsklassen: RA2, RA3

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 270.14

Bezeichnung

Umweltzone doppelseitig

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 x 600 mm, 840 x 840 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. städtische Umweltzonen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nein, in der Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit entsprechender Schadstoffplakette fahren, um die Luftqualität zu schützen.
Das Schild markiert den Beginn und das Ende einer Umweltzone und ist von beiden Fahrtrichtungen aus gut sichtbar, um Verkehrsteilnehmer umfassend zu informieren.

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