Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 267 zeigt ein eindeutiges Einfahrtsverbot aus der angezeigten Richtung und gehört zu den Vorschriftzeichen nach § 41 StVO. Es wird vor Einbahnstraßen, privaten Zufahrten, Hofeinfahrten, Lieferzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen aufgestellt, um motorisierten Verkehr steuernd auszuschließen. Das markante Symbol mit weißem Balken auf rotem Grund ist weithin erkennbar.

Das Schild sorgt im öffentlichen Verkehrsraum für klare Verkehrsführung und erhöht die Sicherheit durch Vermeidung von Falschfahrern. Es ist vollständig StVO-konform, entspricht dem Verkehrszeichenkatalog und erlaubt nur durch Zusatzzeichen Ausnahmen – etwa für Anlieger oder Rettungsfahrzeuge.

VZ 267 Verbot der Einfahrt – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen‑Nummer: VZ 267
  • Zweck: Verbot der Einfahrt aus bestimmter Richtung
  • Anwendungsbereich: Einbahnstraßen, Zufahrtssteuerung, Lieferzonen
  • Normgerecht und verbindlich im öffentlichen Raum

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 267

Bezeichnung

Verbot der Einfahrt

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

z. B. Einbahnstraßen, Lieferzonen, private Zufahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Verbot richtet sich an den Fahrzeugverkehr; eine Freigabe für Radfahrer muss ausdrücklich durch ein Zusatzzeichen erfolgen. Fußgänger sind grundsätzlich nicht betroffen.

Stahlbänder für Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt:

Schellen für Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 267 Verbot der Einfahrt:

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