Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm
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Produktbeschreibung
Verkehrszeichen VZ 261 kennzeichnet das Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern gemäß StVO. Das Schild richtet sich an Gefahrguttransporte, die mit der orangefarbenen Warntafel nach ADR gekennzeichnet sind, und verbietet ihnen die Durchfahrt auf entsprechend beschilderten Strecken. Der Einsatz erfolgt vor allem an sensiblen Bereichen wie Tunneln, Brücken, Wasserschutzgebieten, Ortsdurchfahrten oder in der Nähe von Versorgungsanlagen, um Risiken für Menschen, Umwelt und Infrastruktur zu minimieren. Über Zusatzschilder lassen sich Ausnahmen oder bestimmte Routenregelungen gezielt steuern. VZ 261 sorgt für erhöhte Sicherheit und kontrollierten Gefahrgutverkehr im Straßenraum.
VZ 261 Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern – auf einen Blick
- Gilt für alle Gefahrguttransporter mit ADR-Kennzeichnung
- Einsatz an Tunneln, Brücken, Wasserschutz- und Stadtgebieten
- Erhöht Schutz von Menschen und Umwelt
- Regelungen durch Zusatzschild möglich
Produkteigenschaften
VZ 261
Verbot für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 mm, 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Gefahrgutstrecken, Tunnel, Brücken, Wasserschutzgebiete
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Befestigungssets für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm:
Stahlbänder für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm:
Schellen für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm:
Rohrrahmen für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 261 Verbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern - Durchmesser: 600 mm:
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