Verkehrszeichen 257-55 Verbot für Personenkraftwagen - Durchmesser: 420 mm

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Bauart
Alform I
Flachform 2
2 mm
Flachform 3
3 mm
Randform
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Durchmessern verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-55 steht für das Verbot für Personenkraftwagen nach StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt die Einfahrt für alle Pkw in den gekennzeichneten Bereich. Das Schild wird vor allem in Umweltzonen, ruhigen Wohngebieten, auf sensiblen Zufahrten, an Durchfahrtsstraßen oder in Bereichen mit erhöhtem Schutzbedarf eingesetzt. Ziel ist es, den Pkw-Durchgangsverkehr gezielt zu unterbinden, den öffentlichen Verkehrsraum zu entlasten und Anwohner sowie Umwelt zu schützen. Über Zusatzzeichen können Ausnahmen beispielsweise für Anlieger, Einsatzfahrzeuge oder Lieferdienste geregelt werden. Das Zeichen schafft klare Verkehrsregeln und trägt zu mehr Lebensqualität und Sicherheit bei.

VZ 257-55 Verbot für Personenkraftwagen – auf einen Blick

  • Untersagt Pkw die Einfahrt nach StVO
  • Einsatz in Wohngebieten, Umweltzonen, sensiblen Bereichen
  • Schützt Anwohner und Umwelt vor Durchgangsverkehr
  • Ausnahmen nur per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-55

Bezeichnung

Verbot für Personenkraftwagen

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Wohngebiete, Umweltzonen, Zufahrten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, mit passenden Zusatzzeichen wie „Lieferverkehr frei“ oder „Anlieger frei“ können Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen geschaffen werden.
Das Schild verbietet ausschließlich Personenkraftwagen (Pkw) die Einfahrt. Andere Fahrzeugarten wie Lkw oder Motorräder sind nur betroffen, wenn dies durch weitere Verbote angezeigt wird.

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