Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse

Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.

ab 37,73 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
Konfigurieren
Verpackungseinheit Preis pro
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung?
Rufen Sie uns unter der 089 1222 838 00 an!

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 257-54 steht für das Verbot für Kraftomnibusse gemäß StVO. Dieses Vorschriftzeichen untersagt allen Bussen mit eigenem Antrieb die Einfahrt in den ausgeschilderten Bereich. Es wird eingesetzt, um Verkehrslasten zu begrenzen, die Infrastruktur zu schützen oder sensible Zonen – etwa Wohngebiete, historische Ortskerne, Brücken oder Naturschutzbereiche – vor erhöhtem Busverkehr zu bewahren. Die Regelung trägt zu mehr Sicherheit, Lärmschutz und einer geregelten Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums bei. Nur mit Zusatzzeichen können in Ausnahmefällen gezielte Freigaben für bestimmte Buslinien oder Einsatzfahrzeuge erfolgen.

VZ 257-54 Verbot für Kraftomnibusse – auf einen Blick

  • Untersagt die Durchfahrt für alle Kraftomnibusse nach StVO
  • Einsatz an Brücken, Wohngebieten und sensiblen Bereichen
  • Schützt Infrastruktur und Anwohner
  • Ausnahmen nur per Zusatzzeichen möglich

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 257-54

Bezeichnung

Verbot für Kraftomnibusse

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Durchmesser

420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Brücken, Wohngebiete, sensible Bereiche, Ortskerne

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Schild gilt für alle Kraftomnibusse (Busse mit eigenem Antrieb), unabhängig von Bauart, Größe oder Nutzung – auch Reisebusse und Linienbusse sind erfasst.
Ja, über ein passendes Zusatzzeichen kann bestimmten Linienbussen oder Einsatzfahrzeugen die Durchfahrt im Einzelfall erlaubt werden.

Schellen für Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 257-54 Verbot für Kraftomnibusse: