Material
Feuerverzinkter Stahl für langanhaltenden Korrosionsschutz
Anwendung
Seitliche Befestigung von Flachverkehrszeichen an Pfosten
Pfostendurchmesser
Verfügbar für 48 mm, 60 mm, 76 mm, 108 mm Pfosten
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Das Verkehrszeichen VZ 244.10 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradstraße nach StVO. Ab hier hat der Radverkehr Vorrang; das Befahren durch Kraftfahrzeuge ist nur mit explizitem Zusatzzeichen gestattet. Innerhalb der Fahrradstraße gilt Tempo 30, der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Das Schild findet seinen Einsatz besonders in städtischen Gebieten, an Schulwegen, in Wohnvierteln sowie entlang beliebter Fahrradachsen. Ziel ist die klare Trennung vom motorisierten Verkehr und die Förderung sicherer, komfortabler Mobilität für Radfahrer. Die eindeutige Beschilderung sorgt im öffentlichen Verkehrsraum für rechtliche Klarheit und erhöht die Verkehrssicherheit. StVO-konform und normgerecht ermöglicht das Zeichen die zuverlässige Umsetzung kommunaler Radverkehrskonzepte. Zusatzzeichen kommen nur zum Einsatz, wenn beispielsweise Anlieger- oder Lieferverkehr zugelassen wird.
VZ 244.10
Beginn einer Fahrradstraße
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 x 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Stadtgebiete, Schulzonen