Verkehrszeichen 244.10 Beginn einer Fahrradstraße - Bauart: Alform I

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 244.10 markiert den offiziellen Beginn einer Fahrradstraße nach StVO. Ab hier hat der Radverkehr Vorrang; das Befahren durch Kraftfahrzeuge ist nur mit explizitem Zusatzzeichen gestattet. Innerhalb der Fahrradstraße gilt Tempo 30, der Radverkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Das Schild findet seinen Einsatz besonders in städtischen Gebieten, an Schulwegen, in Wohnvierteln sowie entlang beliebter Fahrradachsen. Ziel ist die klare Trennung vom motorisierten Verkehr und die Förderung sicherer, komfortabler Mobilität für Radfahrer. Die eindeutige Beschilderung sorgt im öffentlichen Verkehrsraum für rechtliche Klarheit und erhöht die Verkehrssicherheit. StVO-konform und normgerecht ermöglicht das Zeichen die zuverlässige Umsetzung kommunaler Radverkehrskonzepte. Zusatzzeichen kommen nur zum Einsatz, wenn beispielsweise Anlieger- oder Lieferverkehr zugelassen wird.

VZ 244.10 Beginn einer Fahrradstraße – auf einen Blick

  • Setzt den Startpunkt einer Fahrradstraße nach StVO
  • Bevorzugt in Stadtquartieren, Schulumfeldern und Wohngebieten
  • Sichert Vorrang und Schutz für Radverkehr
  • Zusatzzeichen regeln ggf. Ausnahmen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 244.10

Bezeichnung

Beginn einer Fahrradstraße

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

600 x 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Stadtgebiete, Schulzonen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Regulär ist nur der Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt. Kfz-Verkehr ist ausschließlich mit entsprechendem Zusatzzeichen gestattet.

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