Verkehrszeichen 242.14 Fußgängerzone doppelseitig - Laminat: Anti-Graffiti
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 242.14 kennzeichnet beidseitig eine Fußgängerzone. Auf der Vorderseite ist der Beginn der Zone dargestellt, auf der Rückseite das Ende. Die Beschilderung gilt jeweils in Fahrtrichtung und ermöglicht die Regelung beider Richtungen mit einem einzigen Schild.
Das Zeichen wird verwendet an Zufahrten oder Übergängen, bei denen keine getrennte Aufstellung von Beginn- und Endzeichen möglich oder vorgesehen ist. Innerhalb der Fußgängerzone ist nur der Fußgängerverkehr zugelassen. Fahrzeuge dürfen den Bereich nur befahren, wenn dies durch Zusatzzeichen ausdrücklich erlaubt ist.
Die Beschilderung gilt ab dem Standort in beide Richtungen und ist Bestandteil der straßenverkehrsrechtlichen Zonenregelung. Der räumliche Geltungsbereich muss durch die Anordnung eindeutig erkennbar sein.
VZ 242.14 Fußgängerzone doppelseitig – auf einen Blick
- Beidseitige Kennzeichnung von Beginn und Ende einer Fußgängerzone
- Gilt je nach Sichtseite in jeweiliger Fahrtrichtung
- Fußgängerverkehr erlaubt, Fahrzeuge nur bei Freigabe durch Zusatzzeichen
- Geeignet bei beschränktem Platz für getrennte Beschilderung
- StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog
Produkteigenschaften
VZ 242.14
Fußgängerzone doppelseitig
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
600 × 600 mm, 840 × 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Fußgängerzonen, Einmündungen mit beidseitiger Regelung