Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Laminat: Standard
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Produktbeschreibung
Das Verkehrszeichen VZ 242.10 markiert den Beginn einer Fußgängerzone nach § 41 StVO. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist nur Fußgängerverkehr zulässig. Der Fahrzeugverkehr ist untersagt, sofern nicht durch Zusatzzeichen ausdrücklich freigegeben.
Die Anordnung erfolgt in Bereichen mit dauerhaft fußläufiger Nutzung, etwa in Innenstadtlagen, Einkaufsstraßen oder historischen Quartieren. Radverkehr, Lieferverkehr oder andere Fahrzeuge dürfen nur einfahren, wenn dies durch Zusatzzeichen geregelt ist. Ohne Zusatzzeichen besteht ein generelles Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art.
Das Zeichen begründet eine Zone mit verbindlicher Regelung für alle Verkehrsteilnehmer. Der räumliche Geltungsbereich ist durch Beschilderung klar abzugrenzen.
VZ 242.10 Beginn einer Fußgängerzone – auf einen Blick
- Beginn eines verkehrsrechtlich geregelten Fußgängerbereichs
- Nur für Fußgänger nutzbar, sofern keine Freigabe durch Zusatzzeichen erfolgt
- Fahrzeugverkehr ist grundsätzlich untersagt
- Verbindliche Geltung im ausgeschilderten Zonenbereich
- StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog
Produkteigenschaften
VZ 242.10
Beginn einer Fußgängerzone
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
600 × 600 mm, 840 × 840 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Innenstädte, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Stahlbänder für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Laminat: Standard:
Schellen für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Laminat: Standard:
Befestigungssets für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Laminat: Standard:
Rohrpfosten für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Laminat: Standard:
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Zulassung
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Reflexionsklasse
RA2, RA3
Größen erhältlich
1350×180 mm