Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Bauart: Flachform 2

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Größe
600 x 600
840 x 840
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
ab 67,80 € / Stück
zzgl. 19% MwSt.
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 242.10 markiert den Beginn einer Fußgängerzone nach § 41 StVO. Innerhalb des gekennzeichneten Bereichs ist nur Fußgängerverkehr zulässig. Der Fahrzeugverkehr ist untersagt, sofern nicht durch Zusatzzeichen ausdrücklich freigegeben.

Die Anordnung erfolgt in Bereichen mit dauerhaft fußläufiger Nutzung, etwa in Innenstadtlagen, Einkaufsstraßen oder historischen Quartieren. Radverkehr, Lieferverkehr oder andere Fahrzeuge dürfen nur einfahren, wenn dies durch Zusatzzeichen geregelt ist. Ohne Zusatzzeichen besteht ein generelles Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge aller Art.

Das Zeichen begründet eine Zone mit verbindlicher Regelung für alle Verkehrsteilnehmer. Der räumliche Geltungsbereich ist durch Beschilderung klar abzugrenzen.

VZ 242.10 Beginn einer Fußgängerzone – auf einen Blick

  • Beginn eines verkehrsrechtlich geregelten Fußgängerbereichs
  • Nur für Fußgänger nutzbar, sofern keine Freigabe durch Zusatzzeichen erfolgt
  • Fahrzeugverkehr ist grundsätzlich untersagt
  • Verbindliche Geltung im ausgeschilderten Zonenbereich
  • StVO-konformes Vorschriftzeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer 

VZ 242.10

Bezeichnung 

Beginn einer Fußgängerzone

Schildtyp 

Vorschriftzeichen

Material 

Aluminium

Bauart 

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse 

RA2, RA3

Größen erhältlich 

600 × 600 mm, 840 × 840 mm

Zulassung 

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich 

Innenstädte, verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Nur wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen eine Ausnahme erlaubt. Ohne Freigabe gilt ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge – auch Fahrräder.

Schellen für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Bauart: Flachform 2:

Jochschelle

Anwendung

Montage von flachen Verkehrszeichen an Rohrpfosten

Durchmesser

60 mm, 76 mm

Lochabstand

70 mm gemäß IVZ-Norm

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Rohrpfosten für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Bauart: Flachform 2:

Rohrpfosten mit Erdanker und Rohrkappe | IVZ Norm

Einsatzbereich

Markierung von Fahrbahnen und Parkplätzen, Sicherung von Baustellen und öffentlichen Plätzen, Organisation bei Veranstaltungen

Korrosionsschutz

Feuerverzinkt für hohe Korrosionsbeständigkeit (Stahl-Rohrpfosten)

Montage

Einfache und schnelle Montage ohne zusätzliche Fundamente

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Stahlbänder für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Bauart: Flachform 2:

Befestigungssets für Verkehrszeichen 242.10 Beginn einer Fußgängerzone - Bauart: Flachform 2:

Befestigungsset für ein Alform-Schild

Material

Edelstahl (A2-70, A4-70), korrosionsbeständig und langlebig

Anwendung

Befestigung von Alform-Verkehrszeichen an Rohrpfosten Ø 60 mm

Lieferumfang

2 x Alform-Klemmschelle, 4 x Flachrundschrauben, 4 x Sechskantmuttern, 4 x Unterlegscheiben

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