Durchmesser Rohrpfosten
60 mm
Lochabstand Rohrschelle
70 mm
Material Schrauben und Muttern
Edelstahl A2-70 für hohe Korrosionsbeständigkeit und Langlebigkeit
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Das Verkehrszeichen VZ 241-30 zeigt einen getrennten Rad- und Gehweg an, bei dem der Radweg auf der linken und der Gehweg auf der rechten Seite verläuft. Es verpflichtet Radfahrer und Fußgänger, jeweils ausschließlich den ihnen zugewiesenen Wegteil zu benutzen. Die Trennung muss dauerhaft erkennbar und eindeutig nachvollziehbar sein.
Das Zeichen wird verwendet, wenn ausreichend Platz für eine getrennte Wegeführung vorhanden ist und der Radverkehr ausnahmsweise links geführt werden muss. Die Benutzung durch andere Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Eine Anordnung erfolgt nur bei baulicher oder optisch klarer Trennung beider Verkehrsarten auf einem gemeinsamen Weg.
VZ 241-30
Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, baulich getrennte Geh- und Radwege