Verkehrszeichen 237 Radweg

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 237 kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Radweg und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO ein Vorschriftzeichen. Es verpflichtet Radfahrer, den ausgewiesenen Weg zu nutzen, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Kraftfahrzeuge, dürfen diesen Weg nicht benutzen, es sei denn, eine entsprechende Freigabe ist durch Zusatzzeichen angezeigt.

Typische Einsatzbereiche sind städtische Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, um den Radverkehr sicher vom motorisierten Verkehr zu trennen. Auch in ländlichen Gebieten wird das Schild verwendet, um Radwege entlang von Landstraßen zu kennzeichnen. Die Anbringung erfolgt in der Regel zu Beginn des Radweges und wird an Kreuzungen oder Einmündungen wiederholt, um die Benutzungspflicht deutlich zu machen.

Das Zeichen ist besonders relevant in Bereichen, wo die Sicherheit des Radverkehrs erhöht werden soll, beispielsweise in Schulnähe oder auf vielbefahrenen Straßen. Eine korrekte Beschilderung trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und unterstützt die Förderung des Radverkehrs.

VZ 237 Radweg – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 237 gemäß StVO
  • Zeigt einen benutzungspflichtigen Radweg an
  • Verpflichtet Radfahrer zur Nutzung des ausgewiesenen Weges
  • Fördert die Verkehrssicherheit für Radfahrer
  • Einsatz in urbanen und ländlichen Bereichen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 237

Bezeichnung

Radweg

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Durchmesser 420 mm, 600 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Radverkehrsanlagen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, E-Scooter dürfen den Radweg benutzen, sofern keine anderweitigen Regelungen bestehen. Das Verkehrszeichen VZ 237 weist einen benutzungspflichtigen Radweg aus, der auch für E-Scooter freigegeben ist, es sei denn, ein Zusatzzeichen verbietet dies ausdrücklich.
Das Verkehrszeichen VZ 237 ist aufzustellen, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist. Es kennzeichnet den Beginn des Radweges und wird an Kreuzungen oder Einmündungen wiederholt, um die Benutzungspflicht für Radfahrer deutlich zu machen.

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