Zeichengrößen
bis 600 mm Durchmesser
Länge
3100 mm
Durchmesser
60 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 237 kennzeichnet einen benutzungspflichtigen Radweg und ist gemäß § 41 Abs. 1 StVO ein Vorschriftzeichen. Es verpflichtet Radfahrer, den ausgewiesenen Weg zu nutzen, sofern dieser vorhanden und befahrbar ist. Andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger oder Kraftfahrzeuge, dürfen diesen Weg nicht benutzen, es sei denn, eine entsprechende Freigabe ist durch Zusatzzeichen angezeigt.
Typische Einsatzbereiche sind städtische Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen, um den Radverkehr sicher vom motorisierten Verkehr zu trennen. Auch in ländlichen Gebieten wird das Schild verwendet, um Radwege entlang von Landstraßen zu kennzeichnen. Die Anbringung erfolgt in der Regel zu Beginn des Radweges und wird an Kreuzungen oder Einmündungen wiederholt, um die Benutzungspflicht deutlich zu machen.
Das Zeichen ist besonders relevant in Bereichen, wo die Sicherheit des Radverkehrs erhöht werden soll, beispielsweise in Schulnähe oder auf vielbefahrenen Straßen. Eine korrekte Beschilderung trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit bei und unterstützt die Förderung des Radverkehrs.
VZ 237
Radweg
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
Durchmesser 420 mm, 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Radverkehrsanlagen