Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 229-10 – Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts – markiert den Beginn eines behördlich eingerichteten Taxistands und zeigt mit einem weißen Pfeil nach links die vorgesehene Abstellrichtung an. Es wird auf der rechten Straßenseite angebracht und leitet den Bereich ein, in dem ausschließlich betriebsbereite Taxis halten dürfen.
Das Schild dient der klaren Begrenzung des Taxenstands und verhindert Fehlnutzung durch andere Fahrzeuge. Es ist zwingend erforderlich, wenn ein Taxenstand nicht durch durchgehende Markierungen oder bauliche Maßnahmen begrenzt ist. In Verbindung mit dem Endschild (z. B. VZ 229-20) lässt sich so ein reservierter Haltebereich exakt definieren.
Die Aufstellung erfolgt durch die Straßenverkehrsbehörde, meist im Umfeld von Bahnhöfen, Fußgängerzonen oder stark frequentierten Haltepunkten. Die Richtungspfeile sorgen für eindeutige Zuordnung und tragen zur Rechtssicherheit bei Kontrollen und Haltevorgängen bei.
VZ 229-10
Taxenstand Anfang, Aufstellung rechts
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alform, Rundform
RA2, RA3
630 × 420 mm, 900 × 600 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, Innenstädte