Verkehrszeichen 224 Haltestelle - Bauart: Randform

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 224Haltestelle – kennzeichnet gemäß § 41 Abs. 1 StVO Haltestellenbereiche für Linienbusse und Straßenbahnen. Es zeigt einen grünen Buchstaben „H“ auf gelbem Grund mit grünem Rand und signalisiert den Fahrgästen den Haltepunkt des öffentlichen Nahverkehrs.

Das Schild wird unmittelbar an der Haltestelle angebracht und informiert sowohl Fahrgäste als auch andere Verkehrsteilnehmer über den Haltebereich. Gemäß StVO gilt ein Parkverbot bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen, um einen reibungslosen Fahrgastwechsel zu gewährleisten. Zusätzlich sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet, das Abfahren von Linienbussen zu ermöglichen, insbesondere wenn der Bus den linken Blinker setzt.

Das Verkehrszeichen VZ 224 ist in verschiedenen Ausführungen erhältlich, darunter Flachform mit 2 mm oder 3 mm Stärke sowie Alform. Bezüglich der Reflexionsklasse stehen RA1, RA2 und RA3 zur Auswahl. Die Standardgröße beträgt Ø 420 mm.

VZ 224 Haltestelle – auf einen Blick

  • Kennzeichnung von Haltestellen für Linienbusse und Straßenbahnen
  • Parkverbot 15 m vor und hinter dem Schild
  • Verpflichtung zur Ermöglichung des Abfahrens von Bussen
  • Erhältlich in verschiedenen Bauarten und Reflexionsklassen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 224

Bezeichnung

Haltestelle

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Haltestellenbereiche für Linienverkehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Schild ist gemäß § 41 StVO zwingend zu verwenden, wenn es sich um eine genehmigte Haltestelle im Linienverkehr handelt – unabhängig davon, ob sie für Busse oder Straßenbahnen gilt. In der Regel erfolgt die Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde, z. B. im Rahmen von Liniengenehmigungen oder Bebauungsplänen mit ÖPNV-Anbindung.
Die Sichtbarkeit muss aus typischer Fahr- und Fußgängersicht gewährleistet sein – empfohlen sind je ein Schild pro Fahrtrichtung bzw. Haltekante. Bei Haltestellen mit Fahrgastunterständen wird es oft auf Masten vor oder neben dem Wartebereich montiert, zusätzlich ggf. auf gegenüberliegender Straßenseite für Sichtbarkeit im Gegenverkehr.

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