Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 222-10Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei – verpflichtet laut § 41 Abs. 1 StVO zur Umfahrung eines Hindernisses auf der linken Seite. Der weiß nach links unten gerichtete Pfeil auf blauem Rundschild weist den Verkehr eindeutig an, eine Sperrfläche, Baustelle oder Mittelinsel linksseitig zu passieren.

Zum Einsatz kommt das Schild insbesondere dort, wo bauliche Gegebenheiten oder verkehrstechnische Vorgaben eine Vorbeifahrt rechts verhindern – etwa bei fahrbahnmittigen Baustellen, vorgezogenen Schutzinseln oder temporären Sperreinrichtungen auf der rechten Spur. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Verkehrslenkung in Baustellenbereichen, auf innerstädtischen Fahrbahnen mit beidseitigem Hindernisaufbau oder bei temporären Umleitungen über den Gegenfahrstreifen.

VZ 222-10 wird stets unmittelbar vor dem betroffenen Objekt angebracht und sorgt für einheitliche, frühzeitig erkennbare Richtungsweisung. In Kombination mit Leitbaken oder Warnleuchten schafft es eine konfliktfreie, sichere Umfahrung – gerade bei reduziertem Raumangebot oder fehlendem Seitenstreifen.

VZ 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei – auf einen Blick

  • Pflicht zur Umfahrung eines Hindernisses auf der linken Seite
  • Bewährt bei mittig gelegenen Baustellen oder rechtsseitigen Sperren
  • Ermöglicht temporäre Umleitungen über Gegenfahrstreifen
  • Klare, normgerechte Richtungsweisung nach StVO / VzKat

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 222-10

Bezeichnung

Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alform, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Verkehrsinseln, Engstellen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, insbesondere bei kurzfristigen Maßnahmen in Baustellenbereichen oder innerorts, wenn der Gegenfahrstreifen mitbenutzt wird – z. B. durch Versatz- oder Verschwenkregelungen.
Wenn Hindernisse auf der rechten Seite nicht umfahrbar sind – z. B. wegen Schutzplanken, Baustellenlogistik oder Gegenverkehrsführung – schreibt VZ 222-10 die sichere Umfahrung links vorbei vor.

Schellen für Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei:

Rohrrahmen für Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei:

Rohrpfosten für Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei:

Stahlbänder für Verkehrszeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei:

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