Material
Aluminium, leicht und korrosionsbeständig
Pfostendurchmesser
Verfügbar für Ø 60 mm und Ø 76 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 222-10 – Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei – verpflichtet laut § 41 Abs. 1 StVO zur Umfahrung eines Hindernisses auf der linken Seite. Der weiß nach links unten gerichtete Pfeil auf blauem Rundschild weist den Verkehr eindeutig an, eine Sperrfläche, Baustelle oder Mittelinsel linksseitig zu passieren.
Zum Einsatz kommt das Schild insbesondere dort, wo bauliche Gegebenheiten oder verkehrstechnische Vorgaben eine Vorbeifahrt rechts verhindern – etwa bei fahrbahnmittigen Baustellen, vorgezogenen Schutzinseln oder temporären Sperreinrichtungen auf der rechten Spur. Es spielt eine zentrale Rolle bei der Verkehrslenkung in Baustellenbereichen, auf innerstädtischen Fahrbahnen mit beidseitigem Hindernisaufbau oder bei temporären Umleitungen über den Gegenfahrstreifen.
VZ 222-10 wird stets unmittelbar vor dem betroffenen Objekt angebracht und sorgt für einheitliche, frühzeitig erkennbare Richtungsweisung. In Kombination mit Leitbaken oder Warnleuchten schafft es eine konfliktfreie, sichere Umfahrung – gerade bei reduziertem Raumangebot oder fehlendem Seitenstreifen.
VZ 222-10
Vorgeschriebene Vorbeifahrt links vorbei
Vorschriftzeichen
Aluminium
Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Alform, Randform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Baustellen, Verkehrsinseln, Engstellen