Verkehrszeichen 220-40 Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20) - Bauart: Flachform 3

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Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 220-40Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20) – zeigt auf beiden Seiten die zulässige Fahrtrichtung einer Einbahnstraße an. Die Kombination aus VZ 220-10 (linksweisend) und VZ 220-20 (rechtsweisend) ist besonders für die beidseitige Montage an Auslegern, Querarmen oder Wandhaltern geeignet.

Diese Variante findet typischerweise Verwendung an Straßeneinmündungen, bei denen das Schild aus mehreren Anfahrtswinkeln sichtbar sein muss – etwa an engen Zufahrten, Eckgebäuden oder in Altstadtbereichen. Auch in Parkhäusern oder Tunnelanlagen mit einseitiger Verkehrsführung verbessert sie die Orientierung und verhindert Fehleinfahrten.

Durch die doppelseitige Ausführung mit entgegengesetzten Richtungspfeilen (links und rechts) gewährleistet das Schild maximale Erkennbarkeit – sowohl frontal als auch seitlich – ohne dass zwei Einzelschilder montiert werden müssen. Die Aufschrift „Einbahnstraße“ ist beidseitig lesbar und normgerecht gestaltet. Die Anbringung erfolgt üblicherweise über freistehende Masten oder Wandhalterungen mit Sichtkontakt zu beiden Richtungen.

VZ 220-40 Einbahnstraße doppelseitig – auf einen Blick

  • Doppelseitige Ausführung mit links- und rechtsweisender Richtung
  • Ideal für Mastausleger, Tunnelzufahrten, Wandmontage
  • Vermeidet doppelte Beschilderung bei gleichem Effekt
  • Sorgt für klare Orientierung aus zwei Blickrichtungen

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 220-40

Bezeichnung

Einbahnstraße doppelseitig (-10/-20)

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Flachform 2 mm, Flachform 3 mm

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

300 × 800 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, beidseitige Einfahrtsbereiche, Wandanbringungen, Einbahnregelungen mit Queransicht

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, sofern die doppelseitige Sichtbarkeit gegeben ist, ersetzt es zwei Einzelzeichen (VZ 220-10 / -20) vollwertig und entspricht den Vorgaben der StVO und des VzKat.
Immer dann, wenn der Einbahnverlauf aus mehreren Richtungen sichtbar gemacht werden muss – z. B. an Masten mit Auslegern, bei engen Zufahrten oder beengter Bebauung ohne Sichtachsen.

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