Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
| Verpackungseinheit | Preis pro |
|---|---|
| Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Das Verkehrszeichen VZ 220-10 – Einbahnstraße linksweisend – signalisiert gemäß § 41 Abs. 1 StVO die verbindliche Fahrtrichtung innerhalb einer Einbahnregelung. Fahrzeuge dürfen die betreffende Straße ausschließlich in der durch den Pfeil angezeigten Richtung – hier nach links – befahren. Entgegenkommender Verkehr ist nicht zulässig.
Die linksweisende Variante wird dort eingesetzt, wo Einbahnstraßen in einem abzweigenden oder versetzten Straßenverlauf nach links führen. Häufig ist dies in innerstädtischen Quartieren, engen Altstadtgassen oder bei Umleitungsführungen der Fall. Das Schild erhöht die Verkehrssicherheit, da es Sichtkonflikte minimiert und die Verkehrsrichtung eindeutig vorgibt – insbesondere an unübersichtlichen Einmündungen oder bei beschränkten Wendemöglichkeiten.
Das Schild zeigt ein rechteckiges Format mit blauem Hintergrund, weißem Rand und einem nach links zeigenden weißen Pfeil. Die Aufschrift „Einbahnstraße“ betont zusätzlich den Einbahncharakter. Es wird direkt am Beginn oder im Verlauf der Einbahnstraße aufgestellt – auch in Kombination mit Zusatzzeichen wie „Radfahrer frei“, sofern gemäß Verkehrsführung erlaubt.
VZ 220-10
Einbahnstraße linksweisend
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
300 x 800 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Einbahnregelungen, Innenstadtbereiche, Umleitungen