Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
Hinweis:
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Das Verkehrszeichen VZ 214-30 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links – gibt gemäß § 41 Abs. 1 StVO eine klare Fahrtrichtungswahl vor: Fahrzeuge dürfen ausschließlich nach rechts oder links abbiegen, eine Geradeausfahrt ist untersagt. Diese Regelung dient der gezielten Verkehrslenkung und Sicherheit an Kreuzungen ohne Durchfahrtmöglichkeit.
Eingesetzt wird das Schild vor allem an T-Kreuzungen, Sackgassenenden oder an baulich unterbrochenen Straßenabschnitten, bei denen ein geradliniges Weiterfahren nicht möglich oder erlaubt ist. Auch in Bereichen mit Fahrbahnverengungen, Schutzinseln oder Trennbauwerken wird es verwendet, um den Verkehrsfluss effektiv in zwei entgegengesetzte Richtungen zu verteilen.
Das Rundschild mit zwei nach außen gebogenen weißen Pfeilen auf blauem Grund visualisiert unmissverständlich das Abbiegegebot. Es verhindert gefährliche Fahrversuche geradeaus und erhöht die Orientierungssicherheit – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen oder komplexer Knotenpunktgestaltung.
VZ 214-30
Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts oder links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, T-Kreuzungen, Richtungslenkung, Sackgassenenden