Verkehrszeichen 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts - Bauart: Randform

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Durchmesser
420 mm
600 mm
750 mm
Reflexionsklasse
RA2
für Nebenstraßen, Hauptstraßen, Landstraßen und Bundesstraßen
RA3
für Autobahnen und Bereiche mit starker Umgebungsbeleuchtung
Laminat
Anti-Graffiti
Standard
ab 37,73 € / Stück
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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 211Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts – ist ein Vorschriftzeichen nach § 41 Abs. 1 StVO. Es ordnet verbindlich an, dass der Fahrzeugverkehr genau an der Stelle des Schildes nach rechts abbiegen muss. Ein Weiterfahren geradeaus oder nach links ist untersagt.

Sein Einsatz erfolgt unmittelbar am Ort des Richtungswechsels – etwa an Straßeneinmündungen mit Fahrbahnteilung, an abknickenden Vorrangstraßen mit baulicher Führung oder als klare Abbiegevorgabe bei Einbahnregelungen. Im Unterschied zu VZ 209 wirkt das Zeichen ortsbezogen, nicht vorausschauend.

Die eindeutige Symbolik – ein weißer Pfeil nach rechts auf blauem Rundschild – stellt sicher, dass die Richtungsweisung auch bei komplexer Verkehrsführung oder hoher Verkehrsbelastung nicht übersehen werden kann. VZ 211 darf nur verwendet werden, wenn alle alternativen Fahrtrichtungen physisch oder ordnungsrechtlich ausgeschlossen sind.

VZ 211 Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts – auf einen Blick

  • Verbindliches Abbiegen nach rechts exakt am Aufstellort
  • Einsatz bei Fahrbahntrennung, Zwangsführung oder Einbahnregelung
  • Deutliches Symbol mit hohem Wiedererkennungswert
  • Keine anderen Fahrtrichtungen zulässig

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 211

Bezeichnung

Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier rechts

Schildtyp

Vorschriftzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Größen erhältlich

Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Öffentlicher Verkehrsraum, Abzweige, Trennungsstellen, Fahrbahnlenkung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ja, zur Verstärkung der Lenkungswirkung kann VZ 211 mit Richtungspfeilen auf der Fahrbahn kombiniert werden, sofern sie die Vorgabe eindeutig stützen. Die Abstimmung erfolgt gemäß der Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS).
VZ 211 schreibt das Abbiegen unmittelbar am Schildstandort vor – etwa an einer konkreten Fahrbahnaufspaltung. VZ 209 hingegen gibt eine Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung oder Einmündung vor, also vorausschauend. Der Unterschied ist entscheidend für die bauliche Umsetzung.

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