Material
V2A Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Länge pro Rolle
30 Meter
Breite
Erhältlich in 16 mm und 19 mm
Hinweis:
Optionen anklicken zum Auswählen oder Abwählen.
Nur vollständig
konfigurierte Produkte können in den Warenkorb gelegt werden.
Verpackungseinheit | Preis pro |
---|---|
Fertig konfigurieren zum Anzeigen. | Fertig konfigurieren um Daten anzuzeigen. |
Das Verkehrszeichen VZ 211-10 – Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links – ist ein Vorschriftzeichen gemäß § 41 Abs. 1 StVO. Es verpflichtet Fahrzeugführer, unmittelbar an der Stelle des Schildes nach links abzubiegen; andere Fahrtrichtungen sind untersagt.
Die Anbringung erfolgt direkt an der Stelle, an der die Richtungsänderung vorgeschrieben ist. Dies kann beispielsweise an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten der Fall sein, wo aus baulichen oder verkehrstechnischen Gründen nur ein Abbiegen nach links zulässig ist. Auch bei Einbahnstraßen oder zur Vermeidung von Gegenverkehr wird dieses Zeichen eingesetzt.
Das Schild zeigt einen weißen, nach links gerichteten Pfeil auf blauem Grund. Es ist rund und entspricht den Vorgaben des Verkehrszeichenkatalogs (VzKat). Die korrekte Platzierung und Ausführung des VZ 211-10 trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei, indem es klare Anweisungen für die Fahrtrichtung gibt und somit potenzielle Konfliktsituationen vermeidet.
VZ 211-10
Vorgeschriebene Fahrtrichtung hier links
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm
RA2, RA3
Ø 420 mm, Ø 600 mm, Ø 750 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Öffentlicher Verkehrsraum, Kreuzungen, Einmündungen, Ausfahrten