Produktbeschreibung
Das Zeichen 206 verlangt echtes Anhalten – Langsamfahren genügt nicht. Auf dem roten Achteck steht in weißen Großbuchstaben „STOP“. Wer davor steht, muss halten und dem Verkehr auf der anderen Straße Vorfahrt gewähren. Amtlich heißt das Zeichen „Halt. Vorfahrt gewähren.“ – und es kommt nach der Vorschrift selten allein.
Wann eine Behörde ein Haltgebot anordnen darf
Die Verwaltungsvorschrift lässt das Zeichen 206 nur in drei Fällen zu: wenn die Sichtverhältnisse an der Kreuzung oder Einmündung es zwingend erfordern, wenn sich die Geschwindigkeit des Querverkehrs schlecht einschätzen lässt – etwa bei einer Einmündung in einer Innenkurve oder in eine besonders schnell befahrene Straße –, oder wenn Wartepflichtige aus Sicherheitsgründen zu besonderer Vorsicht gemahnt werden müssen, in der Regel an der Kreuzung zweier Vorfahrtstraßen.
Was Sie zum Stoppschild dazu bestellen
Ein Stoppschild allein ist nach der Verwaltungsvorschrift die Ausnahme, nicht der Normalfall. Dazu gehören je nach Lage:
- Haltlinie (Zeichen 294) – im Regelfall Pflicht. Sie wird dort angebracht, wo der Wartepflichtige die andere Straße übersehen kann. Verläuft im Zuge der Vorfahrtstraße ein Radweg, gehört die Haltlinie unmittelbar vor die Radwegefurt. Material dafür finden Sie unter Fahrbahnmarkierung.
- Außerorts eine Ankündigung. Sie soll 100 bis 150 m vor der Kreuzung erfolgen und besteht aus einem Zeichen 205 mit dem Zusatzzeichen 1004-32 „STOP in … m" – bei der Ankündigung eines Stoppschilds trägt das Zusatzzeichen neben der Entfernung ausdrücklich das Wort „Stop".
- Radweg in beiden Richtungen freigegeben? Dann kommt das Zusatzzeichen „Radverkehr kreuzt von links und rechts" dazu.
Innerorts ist die Ankündigung in der Regel nicht erforderlich – dort bleibt es beim Schild plus Haltlinie.
Wo genau angehalten werden muss
An der Haltlinie, und zwar dort, wo der Wartepflichtige die andere Straße übersehen kann. Fehlt sie, gilt dieselbe Regel ohne Markierung: angehalten wird dort, wo die Sicht in die bevorrechtigte Straße frei ist. Zusätzlich darf bis zu 10 m vor dem Zeichen nicht gehalten werden, wenn es dadurch verdeckt würde – das ist bei der Standortwahl für den Pfosten mit einzuplanen.
Stoppschild oder Stopschild – was stimmt?
Beides meint dasselbe Schild, korrekt geschrieben ist aber nur „Stoppschild“ mit zwei p – der Duden führt keine andere Variante, weil das Wort von „stoppen“ kommt. Dass die Schreibweise mit einem p so verbreitet ist, liegt am Schild selbst: Aufgedruckt ist das internationale „STOP“ mit einem p. Der Verordnungstext selbst verwendet ohnehin keine der beiden Schreibweisen.
Halt oder nur Vorfahrt gewähren?
An jeder Kreuzung und Einmündung im Zuge einer Vorfahrtstraße muss für die andere Straße eines der beiden Zeichen stehen. Das Zeichen 205 verlangt nur, Vorfahrt zu gewähren – anhalten muss dort niemand, wenn die Straße frei ist. Erst das 206 macht den Halt zur Pflicht, unabhängig davon, ob Querverkehr kommt. Weil das Haltgebot der stärkere Eingriff ist, knüpft die Vorschrift es an die drei oben genannten Voraussetzungen; wo diese nicht vorliegen, ist das 205 die richtige Wahl.
Technische Daten
- Form & Größe: achteckig, 900 × 900 / 1050 × 1050 mm
- Reflexfolie: RA2 (Standard) oder RA3 (heller, weiter sichtbar)
- Material: Aluminium
- Bauform: Flachform (2/3 mm), Rundform oder Alform
- Oberfläche: Standard, Anti-Graffiti oder Anti-Sticker
- Montage: auf Rohrpfosten Ø 60/76 mm mit passenden Befestigungssets
- Zulassung: StVO-konform, RAL-Gütezeichen + CE
Achteck 900 oder 1050 mm?
Das Achteck folgt nicht dem üblichen Größenschema 1/2/3 der Ronden und Dreiecke – es gilt als Sonderform mit festen Maßen im Verkehrszeichenkatalog. Wir liefern die Regelgröße 900 × 900 mm und das übergroße Format 1050 × 1050 mm, jeweils in RA2 oder in der helleren, weiter sichtbaren RA3. Je schneller und unübersichtlicher die Kreuzung, desto eher lohnt das größere Format mit RA3 – und genau solche Knotenpunkte sind es ja, an denen die Vorschrift ein Haltgebot überhaupt zulässt. Zur Montage passen unsere Rohrpfosten und die Befestigungssets.