Durchmesser
60 mm, 76 mm
Längen
1000 mm, 1250 mm, 1500 mm, 1750 mm, 2000 mm, 2250 mm, 2500 mm, 2750 mm, 3000 mm, 3250 mm, 3500 mm, 3750 mm, 4000 mm, 4250 mm, 4500 mm, 4750 mm, 5000 mm
Pfosten-Schlitzung
einfach, zweifach
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Das Verkehrszeichen VZ 201-51 kennzeichnet Bahnübergänge mit elektrifizierten Gleisanlagen. Das stehende Andreaskreuz mit Blitzpfeil weist auf das Bestehen einer elektrischen Oberleitung hin und unterstreicht den Vorrang des Schienenverkehrs im öffentlichen Verkehrsraum.
Es wird gemäß § 19 StVO in senkrechter Form mindestens 2,25 m vor der nächstgelegenen Schiene angebracht und darf nicht mit anderen Verkehrszeichen kombiniert werden. Die Blitzsymbolik warnt zusätzlich vor der Gefährdung durch Hochspannung – insbesondere bei Gleisanlagen mit Fahrdraht oder Stromschienen.
Typische Einsatzorte sind Bahnübergänge im Bereich von elektrifizierten Haupt- oder Nebenstrecken, bei Werkbahnanschlüssen mit Oberleitung oder in Häfen mit Stromversorgung auf Gleisniveau. Für Fußgänger und Radfahrer signalisiert es erhöhte Vorsicht – etwa beim Überqueren oder bei Wartungsarbeiten entlang der Gleise.
VZ 201-51
Andreaskreuz, stehend, mit Blitzpfeil
Vorschriftzeichen
Aluminium
Alform I, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Rundform
RA2, RA3
1350×180 mm
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Elektrifizierte Bahnübergänge, Industriegleise mit Oberleitung, Hafenzufahrten