Material
Edelstahl, korrosionsbeständig und langlebig
Längenoptionen
90 mm, 140 mm, 200 mm
Lochabstände
60-70 mm, 60-120 mm, 120-180 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 159-21 ist Teil der gestaffelten Warnsystematik vor Bahnübergängen gemäß § 40 Abs. 6 StVO. Es wird auf der linken Straßenseite aufgestellt und zeigt zwei rote Schrägstreifen in Kombination mit einer individuellen Entfernungsangabe – z. B. „100 m“. Diese präzise Distanzangabe ersetzt den standardmäßigen Abstand von ca. 160 m und ist insbesondere bei abweichenden Sichtverhältnissen oder topografischen Gegebenheiten erforderlich.
Die Bake VZ 159-21 ist üblicherweise Bestandteil einer mehrteiligen Ankündigungskette und wird eingesetzt, wenn eine rechtsseitige Warnung allein nicht ausreicht oder durch bauliche Einschränkungen nicht möglich ist. Der Verlauf der Schrägstreifen ist bei Linksaufstellung spiegelbildlich zur rechten Variante und folgt der Vorgabe der Verwaltungsvorschrift zur StVO.
Über die konkrete Positionierung und Entfernungsangabe entscheidet die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Das Zeichen trägt dazu bei, die Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern – insbesondere auf Landstraßen oder bei erschwerter Sicht.
VZ 159-21
Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen