Material
Aluminium, leicht und korrosionsbeständig
Pfostendurchmesser
Verfügbar für Ø 60 mm und Ø 76 mm
Lochabstand
70 mm
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Das Verkehrszeichen VZ 159-20 ist Teil der dreistufigen Warnsystematik vor einem Bahnübergang gemäß § 40 Abs. 6 StVO. Die zweistreifige Bake wird auf der linken Straßenseite aufgestellt und signalisiert eine Entfernung von etwa 160 m zum Übergang. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn bauliche Gegebenheiten oder besondere Verkehrsführungen eine linksseitige Aufstellung erfordern.
Die Bake zeigt zwei rote Schrägstreifen, die in der linken Ausführung von oben links nach unten rechts verlaufen – wie in der Verwaltungsvorschrift zur StVO vorgesehen. Damit fügt sich das Zeichen korrekt in die optische Leitlinie ein und unterstützt die Orientierung der Verkehrsteilnehmenden. VZ 159-20 ist üblicherweise Teil einer Kette: Es folgt auf die dreistreifige Bake (ca. 240 m) und wird ergänzt durch eine einstrefiige Bake (ca. 80 m), um die Annäherung gestaffelt anzuzeigen.
Die Positionierung erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde und ist auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse abgestimmt. Die Verwendung ist vorrangig außerhalb geschlossener Ortschaften vorgesehen.
VZ 159-20
Zweistreifige Bake, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen