Verkehrszeichen 159-11 Zweistreifige Bake, Aufstellung rechts - Bauart: Alform I

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Dieses Produkt ist auch in folgenden Bauarten verfügbar

Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen VZ 159-11 dient gemäß § 40 Abs. 6 StVO der gestaffelten Warnung vor Bahnübergängen. Es handelt sich um eine zweistreifige Bake mit individueller Entfernungsangabe, die auf der rechten Straßenseite aufgestellt wird. Die zwei roten Schrägstreifen stehen üblicherweise für eine Distanz von etwa 160 m zum Übergang. Mithilfe der zusätzlichen Meterangabe lässt sich diese Angabe jedoch präzise anpassen – etwa bei abweichenden örtlichen Gegebenheiten.

Das Schild ergänzt das Gefahrzeichen VZ 151 „Bahnübergang“ und ist Teil einer dreistufigen Ankündigungskette. Es folgt in der Regel auf die dreistreifige Bake (ca. 240 m) und geht der einstrefiigen Bake (ca. 80 m) voraus. Durch diese gestufte Kennzeichnung erhalten Verkehrsteilnehmende verlässliche Informationen zur verbleibenden Entfernung – besonders wichtig bei eingeschränkten Sichtverhältnissen, Steigungen oder komplexen Straßenführungen.

Die genaue Distanz wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt und direkt auf dem Verkehrszeichen in Metern angegeben. Die Aufstellung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur StVO.

VZ 159-11 Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe – auf einen Blick

  • Verkehrszeichen VZ 159-11 gemäß StVO
  • Zweistreifige Bake mit individueller Entfernungsangabe
  • Rechtsseitige Aufstellung für situationsabhängige Distanzhinweise
  • Teil der gestaffelten Warnsystematik bei Bahnübergängen
  • Typisch für Einsatz außerhalb geschlossener Ortschaften

Produkteigenschaften

Verkehrszeichen-Nummer

VZ 159-11

Bezeichnung

Zweistreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung rechts

Schildtyp

Gefahrzeichen

Material

Aluminium

Bauart

Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform

Reflexionsklasse

RA2, RA3

Zulassung

StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE

Anwendungsbereich

Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen

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