Anwendung
Befestigung von Rundform-Schildern
Einsatzbereich
Straßenbau, kommunale Projekte
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Das Verkehrszeichen VZ 157-21 dient gemäß § 40 Abs. 6 StVO als erste Warnstufe vor einem Bahnübergang und wird auf der linken Straßenseite aufgestellt. Die drei roten Schrägstreifen signalisieren typischerweise eine Entfernung von etwa 240 m zum Übergang. Zusätzlich ermöglicht die individuelle Entfernungsangabe eine präzisere Information über die tatsächliche Distanz, was besonders bei abweichenden örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Kurven oder Sichtbehinderungen, von Bedeutung ist.
Die genaue Positionierung und Kombination mit weiteren Verkehrszeichen erfolgt gemäß den Richtlinien der Verwaltungsvorschrift zur StVO und wird von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
VZ 157-21
Dreistreifige Bake mit Entfernungsangabe, Aufstellung links
Gefahrzeichen
Aluminium
Alform, Flachform 2 mm, Flachform 3 mm, Randform
RA2, RA3
StVO-konform, inkl. VzKat / RAL / CE
Außerorts, gestaffelte Warnung vor Bahnübergängen